agw begrüßt die Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften

Im Jahre 2016 ist die letzte umfassende Novellierung der verbandsgesetzlichen Vorschriften der sondergesetzlichen Wasserverbände in NRW erfolgt. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche neue Anforderungen gesetzlicher, aber auch politischer Art, an die Wasserwirtschaft herangetragen. Zu nennen sind hier die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU mit der Vorgabe der Energieneutralität, aber auch politisch angestoßene Vorgaben einer stärker resilient ausgestalteten Wasserwirtschaft, Anforderungen an die Bewältigung der Klimawandelfolgen, aber auch neue Ansprüche an eine moderne Arbeitswelt (Digitalisierung). Insgesamt ist die Wasserwelt komplexer und anspruchsvoller geworden, so dass mit den vorgeschlagenen Änderungen unserer Verbandsgesetze die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt werden.

Die agw hat sich fristgerecht mit einer Stellungnahme in die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften eingebracht.

Unsere Stellungnahme können Sie hier einsehen: agw-Stellungname zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften