Anlässlich des fünften Jahrestags der Hochwasserkatastrophe hat das MUNV über den aktuellen Stand und die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes in NRW informiert.
Der vorgelegte Bericht schlüsselt den aktuellen Stand der Umsetzung der im 10-Punkte-Plan festgehaltenen Maßnahmen auf. Schwerpunkte der Maßnahmen lagen in den vergangenen Jahren auf verbesserten Meldewegen und einem Ausbau der Pegel. Darüber hinaus wurde im Februar 2026 der landesweite Pakt für Hochwasserschutz unterzeichnet, der zum Ziel hat, den Schutz der Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft durch verbesserte Zusammenarbeit und schnellere Verfahren zu beschleunigen. Im Zuge des Landespaktes werden derzeit Regionalpakte erarbeitet, die den Hochwasserschutz auf regionaler Ebene ganzheitlich betrachtet. Hier bringen sich die Wasserverbände in NRW aktiv ein.
Im Rahmen der Regionalpakte soll zukünftig die in der Hochwasserkommission erarbeitete risikobasierte Hochwasserschutzplanung flächendeckend aufgestellt werden. Zudem wird sich das Land für eine Einführung dieses Ansatzes auf Bundesebene im Austausch mit der LAWA einsetzen.
Das Land spricht sich in dem Bericht darüber hinaus für eine umfassende Sanierung und Neubau des technischen Hochwasserschutzes aus, sowie für eine Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts. Des Weiteren wurde eine Projektgruppe Starkregenmanagement im MUNV gegründet, die unter anderem Prozesse und Kommunikationsstrukturen weiterentwickeln, Synergien zwischen kommunalen und landesweiten Strategien nutzen, die Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ überarbeiten und Kommunen für das Thema weiter sensibilisieren soll.
Darüber hinaus spielt die Digitalisierung der Förderverfahren eine große Rolle, die u.a. durch den digitalen Zugang zum Förderprogramm „Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie“ umgesetzt wird.
Die agw, die mit zwei Vertretern in der Hochwasserkommission vertreten ist, fordert im Zusammenhang mit der Verbesserung des Hochwasserschutzes in NRW eine schnellere Umsetzung, die Bereitstellung von deutlich mehr Mitteln, eine bessere Ausstattung der Behörden und eine zügige Verabschiedung der Novelle der Sondergesetze.