EU-Parlament fordert vorübergehende Aussetzung der erweiterten Herstellerverantwortung und der 4. Reinigungsstufe

Das Europäische Parlament hat sich am 18. Juni 2026 in einer Entschließung mehrheitlich dafür ausgesprochen, die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Anforderungen an die vierte Reinigungsstufe in der neuen UWWTD vorrübergehend auszusetzen. Die Entschließung wurde denkbar knapp mit 294 Ja-Stimmen, 245 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen.

In der Entschließung wird betont, die Einführung der vierten Reinigungsstufe sei notwendig, um Gesundheit und Ökosystemen zu schützen. Auch die erweiterte Herstellerverantwortung wird prinzipiell unterstützt, allerdings fehlt den Abgeordneten die ausreichende Flexibilität der Richtlinie. Im Ergebnis wird die EU-Kommission aufgefordert, bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung zu erstellen, in der u.a. die Kosten der vierten Reinigungsstufe sowie eine Zuordnung der Verantwortung zu den jeweiligen Sektoren und potenziellen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Arzneimitteln dargestellt wird.

Bis zum Abschluss der Studie fordern die Abgeordneten eine vorübergehende Aussetzung der EPR-Bestimmungen sowie der Anforderungen an die vierte Reinigungsstufe und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen.

Der Entschließungsantrag geht auf eine Resolution der EVP zurück, die am 25.03.2026 bereits im EU-Parlament diskutiert wurde.

Wie geht es jetzt weiter? Da eine Resolution rechtlich nicht bindend ist, wird die EU-Kommission entscheiden, wie sie mit dem heute angenommenen Entschließungsantrag samt Änderungen umgehen wird. Sie wird voraussichtlich die Folgekostenabschätzung neu aufrollen und weitere Inverkehrbringer in die EPR mit aufnehmen müssen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind das keine allzu guten Nachrichten.

Hintergrund:
Der Ausbau der Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufen zur Entfernung von Arzneimittelrückständen und weiteren Stoffen soll nach Größenklassen und mit abgestuften Fristen umgesetzt werden. Dabei sind 80% der Investitions- und Betriebskosten von den Inverkehrbringern, also der Pharma- und der Kosmetikindustrie, zu tragen.

Die Wasserverbände in NRW sehen sich in Bezug auf die kommenden Anforderungen der KARL an vielen Stellen bereits gut aufgestellt. Unser Anspruch, innovativ voranzugehen, lässt sich bereits an den zahlreichen F&E-Projekten und Pilotstudien auch zu 4. Reinigungsstufen erkennen. Wir sehen bereits jetzt schon vorsorgenden Gewässerschutz, weitergehende Reinigungstechnik sowie Klimaschutz und Klimaanpassung als feste Bausteine unserer wasserwirtschaftlichen Aktivitäten.