Am 30.10.2026 ist das Gesetz zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Die Neuregelung beinhaltet Änderungen der Verbandsgesetze der sondergesetzlichen Wasserverbände in NRW und des Landeswassergesetzes NRW.
Seit der letzten umfassenden Novellierung dieser Vorschriften im Jahr 2016 sieht sich die Wasserwirtschaft zahlreichen neuen gesetzlichen und politischen Anforderungen gegenüber. Zu nennen sind hier insbesondere die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU mit der Vorgabe der Energieneutralität, sowie politische Vorgaben für eine resilientere Wasserwirtschaft, vor allem im Bereich des Hochwasserschutzes. Auch die Ansprüche an eine moderne Arbeitswelt werden immer wichtiger. Insgesamt ist die Wasserwelt komplexer geworden, weshalb mit den nun wirksamen Änderungen der Verbandsgesetze der richtige Rahmen gesetzt wurde.
Die agw hat sich intensiv in das Änderungsverfahren eingebracht. Den Gesetzestext können Sie hier einsehen: https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s748/