Am 10.05.2026 ist das Wasserpaket offiziell in Kraft getreten. Dem vorausgegangen ist die finale Verabschiedung im EU-Parlament Ende März 2026.
Am 17.02.2026 hat der Europäische Rat das Wasserpaket formell verabschiedet. Geändert werden neben der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen auch die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie. Die agw hat den Prozess in den vergangenen Jahren intensiv beobachtet.
Insbesondere die Änderungen der UQN-Richtline werden große Auswirkungen auf die künftige Gewässerbewirtschaftung in Europa haben. Vor allem die Aufnahme von zahlreichen Arzneimittelwirkstoffen in die Liste der prioritären Stoffe der UQN-Richtlinie mit zum Teil sehr niedrigen Grenzwerten, u.a. für Diclofenac von nur 0,04 µg/L, wird Folgen für die Kläranlagen unserer Mitglieder entfalten und große Investitionen nach sich ziehen.
Nun muss die Richtlinie bis zum 21.12.2027 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Eine Einhaltung der neuen Standards für Oberflächen- und Grundwasser muss bis 2039 erfolgen, für Stoffe mit überarbeiteten und strengeren Umweltqualitätsnormen im Oberflächenwasser läuft die Frist bereits 2033 ab.
Weitere Informationen: