agw begrüßt Beibehaltung der erweiterten Herstellerverantwortung

Das Europäische Gericht (EuG) hat die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die erweiterte Herstellerverantwortung der Kommunalabwasserrichtlinie als unzulässig abgewiesen. 

Die Entscheidung bestätigt die Auffassung der Wasserverbände, dass das Verursacherprinzip auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle spielen und konsequent umgesetzt werden muss. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz zügig und ohne Sonderregelungen in deutsches Recht umzusetzen.

Der Ausbau der Kläranlagen mit 4. Reinigungsstufen zur Entfernung von Arzneimittelrückständen und weiteren Stoffen wird nach Größenklassen und mit abgestuften Fristen umgesetzt werden. Dabei sind 80% der Investitions- und Betriebskosten von den Inverkehrbringern, also der Pharma- und der Kosmetikindustrie, zu tragen. 

Die Wasserverbände in NRW sehen sich in Bezug auf die kommenden Anforderungen der KARL an vielen Stellen bereits gut aufgestellt. Unser Anspruch, innovativ voranzugehen, lässt sich bereits an den zahlreichen F&E-Projekten und Pilotstudien auch zu 4. Reinigungsstufen erkennen. Wir sehen bereits jetzt schon vorsorgenden Gewässerschutz, weitergehende Reinigungstechnik sowie Klimaschutz und Klimaanpassung als feste Bausteine unserer wasserwirtschaftlichen Aktivitäten.