Amendment to the WFD clears another hurdle: Formal adoption in the EU Council of Ministers

Am 17.02.2026 hat der Europäische Rat das Wasserpaket formell verabschiedet. Geändert werden neben der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen auch die Wasserrahmenrichtlinie und die Grundwasserrichtlinie. Die agw hat den Prozess in den vergangenen Jahren intensiv beobachtet.

Insbesondere die Änderungen der UQN-Richtline werden große Auswirkungen auf die künftige Gewässerbewirtschaftung in Europa haben. Vor allem die Aufnahme von zahlreichen Arzneimittelwirkstoffen in die Liste der prioritären Stoffe der UQN-Richtlinie mit zum Teil sehr niedrigen Grenzwerten, u.a. für Diclofenac von nur 0,04 µg/L, wird Folgen für die Kläranlagen unserer Mitglieder entfalten und große Investitionen nach sich ziehen.

Über die Richtlinie wird voraussichtlich Ende März final im Europäischen Parlament abgestimmt. Danach muss diese bis zum 21.12.2027 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Eine Einhaltung der neuen Standards für Oberflächen- und Grundwasser muss bis 2039 erfolgen, für Stoffe mit überarbeiteten und strengeren Umweltqualitätsnormen im Oberflächenwasser läuft die Frist bereits 2033 ab.

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Schutz der Wasserqualität: Der Rat unterzeichnet strengere Schutzbestimmungen für Oberflächen- und Grundwasser – Consilium