28. Januar 2012
Bergheim, den 30.05.2011: "Die derzeitigen Mehrwertsteuerregelungen für öffentliche Körperschaften sind aus unserer Sicht ausreichend und somit nicht reformbedürftig. Die geltende Mehrwertsteuerrichtlinie sieht eine Besteuerung der öffentlichen Körperschaft nur dann vor, wenn eine Nichtbesteuerung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Für die Abwasserentsorgung in Deutschland weisen wir darauf hin, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dann nicht im Wettbewerb steht, wenn sie ihre Pflichtaufgabe erfüllt, ohne sich eines Dritten zu bedienen. Sie kann und muss diese Aufgabe nach Maßgabe der umwelt- und kommunalrechtlichen Bestimmungen erfüllen und kann sie außerhalb der gesetzliche Schranken nicht befreiend auf Dritte übertragen. Ob solche Leistungen der öffentlichen Hand, die nur von dieser erbracht werden können, steuerbar sind, entscheidet allein der Mitgliedstaat und nicht die Europäische Union....
Zu der agw-Stellungnahme im vollen Wortlaut: »
Die dritte Runde beim Benchmarking/Branchenbild Abwasser NRW hat begonnen. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die folgende Internetadresse: »
Daten und Fakten zu den Wasserwirtschaftsverbänden gibt es in der aktuellen agw-Informationsbroschüre hier zum Download »
Bundesrat verabschiedet neue Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
Berlin, den 27.05.2011: Der Bundesrat hat am Freitag, den 27. Mai 2011 die neue Oberflächengewässerverordnung beschlossen. Die Änderungsvorschläge der Bundesratsausschüsse wurden größtenteils übernommen. Die vorgenommenen Änderungen entsprechen im Grundsatz den Forderungen der agw.
Der Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2011 im vollen Wortlaut: »
Die Bundesratsvorlage (Kabinettsbe-schluss) vom 24. März 2011: »
Die Stellungnahme der agw vom 6.9.2010 zum BMU-Entwurf: »

