PRESSEINFORMATION

Bürgerinteresse muss im Vordergrund stehen
Anhörung im NRW-Landtag zur Änderung der Wasserverbandsgesetze

Düsseldorf, 4. Juni 2007
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) begrüßt, dass auf der heutigen Anhörung zur Änderung der Wasserverbandsgesetze im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vertreter aller Fraktionen einmütig eine Entscheidung im Interesse der Bürger befürwortet haben. Man wolle sauberes Wasser und bürgerfreundliche Gebühren. Ziel sei es auch, weder private noch öffentlich-rechtliche Anbieter auszuschließen, erklärte der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Friedhelm Ortgies, dessen Fraktion den Gesetzentwurf zur Änderung gemeinsam mit der FDP-Fraktion eingebracht hatte.

Die agw begrüßt die Aussagen des CDU-Sprechers und fordert die Regierungsfraktionen auf, auch in Zukunft den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Entscheidung zwischen öffentlichen oder privaten Partnern zu überlassen. Vor diesem Hintergrund sieht sich die agw nach der heutigen Anhörung in ihren Forderungen bestätigt, dass dazu eine Änderung der Verbandsgesetze nicht notwendig sei. Nur durch den Verzicht auf die vorliegende Novelle ist die freie Entscheidung der Kommunen auch künftig möglich. Auch die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen lehnen die geplante Novellierung der Verbandsgesetze ab. Sie nannten die von der schwarz-gelben Koalition eingebrachte Gesetzesänderung eine „Beschneidung von kommunalen Rechten“. Bisher haben Kommunen im Bereich der Abwasserentsorgung drei Handlungsoptionen. Sie können die Kanäle in Eigenregie betreiben, die Aufgabe auf einen Verband übertragen oder durch einen privaten Drittanbieter betreiben lassen. Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, würde die alternative Verbandslösung entfallen, welches nur im Interesse privater Anbieter sein könnte. Dies könne auch den Einstieg in eine grundlegende Privatisierung der Abwasserentsorgung bedeuten, die die Kommunen nicht wollen.

Für bürgerfreundliche Gebühren stünden die öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaftsverbände in NRW, so Dr. Armin Drack von der Wirtschaftsberatung Wibera AG. Sollte es zu einer Privatisierung der Abwasserentsorgung kommen, rechnet er mit einer Gebührensteigerung von mindestens 15 Prozent. Kosten, die auf die Bürger zukommen würden.

Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (AGW) ist ein Zusammenschluss aus Aggerverband, Bergisch-Rheinischem-Wasserverband, Emschergenossenschaft, Erftverband, LINEG, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband, Wasserverband Eifel-Rur und Wupperverband.

Ziel des Zusammenschlusses ist es, wasserpolitische Themen bürgernah zu kommunizieren und der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung der Wasserwirtschaft deutlich zu machen. So sind die Wasserwirtschaftsverbände in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen für die Reinigung von Abwasser und die Bewirtschaftung von Grund- und oberirdischen Gewässern zuständig. Sie sind gemeinwohlorientiert und arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Verbände der AGW decken etwa zwei Drittel der Fläche des Landes NRW ab und betreiben über 330 Kläranlagen mit über 15 Mio. Einwohnerwerten. Neben diesen betreiben sie noch 24 Talsperren und sind für die Betreuung von rund 10.000 km Fließgewässer verantwortlich.

 

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