Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen – Wasserwirtschaftsverbände bringen sich aktiv ein
Bergheim, den 05.02.2021:
Die Wasserwirtschaftsverbände in NRW sind in ihren Einzugsgebieten für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen verantwortlich. Neben der Abwasserreinigung, der Gewässerentwicklung und der Bereitstellung von Rohwasser und aufbereitetem Trinkwasser kümmern sich die Verbände auch um den Ausgleich der Wasserführung sowie teilweise auch um das Grundwasser. Durch ganzheitliches Flussgebietsmanagement werden die Auswirkungen längerer Trockenphasen und auch andauernder Niederschläge minimiert.
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich im Zuge des Klimawandels weiter verstärken. Wetterextreme können zu Überflutungsschäden, gesundheitlichen Risiken sowie negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Vegetation und die Grundwasserneubildung führen.
Aus diesem Grund hat das Umweltministerium in NRW hat im Dezember 2020 den Gesetzentwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung klimaangepasster Strukturen und Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels. Die agw begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum "Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen" vom 21.12.2020 und hat dazu Stellung genommen.
Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserverbände in NRW mit ihrer fachlichen Kompetenz, organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Verbände sind durch zahlreiche Maßnahmen und Projekte gut für den Klimawandel gerüstet. Neben dem Bau und der Bewirtschaftung von Talsperren und von Rückhaltemaßnahmen spielen in diesem Zusammenhang auch die naturnahe Umgestaltung der Gewässer im Sinne der WRRL sowie die Initiierung von Forschungsprojekten eine Rolle. In diesen geht es neben der Erforschung der Ursachenvermeidung auch um die Ausgestaltung möglicher Anpassungsstrategien. Als Beispiele sind hier die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ sowie das Projekt BINGO zu nennen.
Weitere Informationen:
- agw-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum "Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen" vom 21.12.2020
- Link zur agw im Fokus 1/2020 zum Thema Forschung & Entwicklung
- Link zur Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen"
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Die Zukunft des Wassers: Nationaler Bürger*innen Dialog Wasser gestartet
Bergheim, den 27.01.2021:
Das Bundesumweltministerium hat das Projekt „Nationaler Bürger*innen Dialog Wasser“ gestartet. Bereits im Nationalen Wasserdialog, bei dem auch die agw vertreten war, wurde in den vergangenen zwei Jahren branchenübergreifend u.a. mit Experten aus der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie der Industrie die zukünftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft, wie z.B. Klimawandel, demografischer Wandel oder Landnutzungsänderungen, diskutiert. Jetzt sind die Meinungen und Perspektiven von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gefragt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier (externer Link).
Vom 27. Januar bis 10. Februar 2021 können alle Bürger*innen dort ihre Ideen und Anliegen zum zukünftigen Umgang mit Wasser und dem Schutz von Flüssen, Seen und Grundwasser einbringen. Die Fragen bauen auf den Ergebnissen des Nationalen Wasserdialogs auf und sollen zum Teil auch in die Nationale Wasserstrategie der Bundesregierung mit einfließen.
Im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums wird im Sommer der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie präsentiert werden.
Weitere Informationen:
- Link zur Webseite Nationaler Bürger*innen Dialog Wasser (PDF, nicht barrierefrei)
- Abschlussdokument des Nationalen Wasserdialogs (PDF, nicht barrierefrei)
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Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts in Nordrhein-Westfalen – Aktueller Sachstand
Bergheim, den 05.02.2021:
Die Anhörung zur Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zum neuen Landeswassergesetzes hat am 09.11.2020 im Umweltausschuss stattgefunden. Die agw war als Experte geladen und hat sich auch schriftlich erneut eingebracht. Einen Link zur Stellungnahme im Rahmen der Expertenanhörung finden Sie hier
Derzeit wird in Vorbereitung der 2. Lesung über einen Änderungsantrag von CDU und FDP beraten, bei dem es um den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35, II und einer damit verbundenen Sonderregelung für ein Inkrafttreten geht. Dazu hat die agw gemeinsam mit den nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW, VKU und DVGW einen Vorschlag für eine Formulierung im Gesetz erarbeitet. Die Ausarbeitung finden Sie hier.
Mit der Novelle des Landeswasserrechts im Jahr 2016 (LWG) ist eine Gesamtkonzeption zum Schutz der Gewässer verabschiedet worden, die aus Sicht der Wasserwirtschaft nicht ohne Folgen für die Gewässerqualität aufgegeben werden kann. Aus diesem Grund hält die agw die in der jetzigen Novelle (LWG-E) vorgesehene ersatzlose Streichung des Vorkaufsrechts in § 73 LWG-E, den Wegfall des Bodenschatzgewinnungsverbotes in § 35 Abs. 2 LWG-E sowie die Beschneidung der Gewässerrandstreifenregelung in § 31 Abs. 1-4 LWG-E aus wasserwirtschaftlicher Sicht für nicht zielführend. Vor dem Hintergrund der europa- und bundesweiten Diskussionen um Insektensterben, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Klimawandel sollte die Gelegenheit ergriffen werden, den Nutzen von Gewässerrandstreifen über den Nährstoffrückhalt hinaus zu berücksichtigen. NRW sollte hier seiner Vorreiterrolle gerecht werden und Regelungen ähnlich denen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, im Landeswassergesetz implementieren. Das Bestreben, Vorschriften zu deregulieren führt an einigen Stellen des Gesetzentwurfes dazu, weitere wichtige Regelungsinhalte zum Schutz der Gewässer zu beeinträchtigen. Dies gilt etwa für das Streichen von Befristungsregelungen im Bereich der gehobenen Erlaubnis (§ 14 LWG-E) sowie der Anlagengenehmigungen (§ 22 Abs. 3 LWG-E).
Aus Sicht der agw stellt die Klarstellung zum Vorrang Trinkwasser in § 37 Abs. 2 LWG-E einen sinnvollen Baustein dar, der auch in dem Gesamtkontext „Klimafolgenanpassung“ in Zukunft weitere Diskussionen und Regelungen erfordern wird. Extremwetterereignisse wie Starkregen und Hitzeperioden stellen die Regionen in NRW vor besondere Herausforderungen und werden sich voraussichtlich in Zukunft weiter verstärken. Um den Folgen des Klimawandels in NRW zu begegnen und entgegenzuwirken, bieten sich in der Wasserwirtschaft vielfältige Handlungsmöglichkeiten an. Bei der Bewältigung der jetzt schon bestehenden und künftig zu erwartenden Folgen des Klimawandels können die Wasserwirtschaftsverbände in NRW mit ihren organisationsrechtlichen Strukturen und ihrer städteübergreifenden, flusseinzugsgebietsbezogenen Aufgabenwahrnehmung einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist wünschenswert, diesen Tätigkeitsbereich für die Wasserwirtschaftsverbände im Landeswassergesetz verankern.
Weitere Informationen:
- Link zur agw-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum "Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen" vom 21.12.2020
- Link zur gemeinsamen Stellungnahme der agw und der Landesgruppen von BDEW, VKU und DVGW zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zu dem „Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts“, Landtagsdrucksache 17/12060
- Protokoll der Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 09.11.2020
- Link zur agw-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswasserrechts
- Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswasserrechts vom 25.06.2020
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Öffentlichkeitsbeteiligung für den 3. Bewirtschaftungszyklus beginnt
Bergheim, den 22.12.2020:
Fristgemäß hat das Umweltministerium NRW den Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans sowie der Maßnahmenprogramme und Planungseinheitensteckbriefe für die Beteilung der Öffentlichkeit ins Internet eingestellt. Diese finden Sie hier (externer Link).
Alle Akteure in NRW sind nun bis zum 22.06.2021 eingeladen, sich aktiv an der Prüfung der Pläne zu beteiligen. Die agw wird sich, wie auch bereits in den vorangegangenen Zyklen geschehen, mit seiner Fachkompetenz und seinem Erfahrungsschatz in das Verfahren einbringen.
Bereits im vergangenen Jahr hat die agw sich mit einer Stellungnahme in die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in NRW eingebracht, die als Grundlage für die Erstellung des 3. Bewirtschaftungsplans herangezogen werden.
Offiziell gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union der 3. Bewirtschaftungszyklus als letztmalige Verlängerungsoption der Zielerreichungsfrist 2027. Obwohl die Europäische Kommission in ihrem Fitness-Check festgestellt hat, dass die Umsetzung voraussichtlich länger dauern wird, hat sie entschieden, nicht von der Möglichkeit einer Revision der WRRL Gebrauch zu machen.
Das Europäische Parlament hat zu dieser Entscheidung eine eigene Entschließung veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Weitere Informationen:
- Stellungnahme der agw zum Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen
- Link zur Kurzzusammenfassung auf Deutsch zum Dokument „Fitness Check of the Water Framework Directive and the Floods Directive”
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2020 zur Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU (2020/2613(RSP))
- Verweis auf den Artikel der agw zum Review-Prozess: Schäfer-Sack, J. & Kuhr, P. (2019): Chance vertan? Der Review-Prozess der Europäischen Kommission aus Sicht der Wasserverbände in NRW - Möglichkeiten und Grenzen des Evaluationsprozesses. KW - Korrespondenz Wasserwirtschaft, Heft 9/2019, S. 505-509.
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